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Im Bezirk Mistelbach gibt es nicht nur einige Naturschutzgebiete und Naturdenkmäler, sondern auch eine große Anzahl von Standorten geschützter Pflanzen, die wir aus verständlichen Gründen nicht unbedingt veröffentlichen wollen. Sollten sie dennoch die eine oder andere Pflanze finden, pflücken sie sie nicht, sonst machen sie sich gem. § 11 (4) NÖ Naturschutzgesetz (*) auch noch strafbar. Dazu kommt noch, dass "der Herrgott kleine Sünden gleich straft". Der Diptam z.B. ist eine sehr gefährliche Pflanze. Eine Berührung kann zu Verbrennungserscheinungen führen. Auch andere geschützte Pflanzen können allergische Reaktionen auf der Haut hervorrufen. Das mag auch der Grund sein., warum die meisten Weidetiere sie meiden.

Fotos (K. Lenk, BNW MD:  

1. Kuhschelle 
2. Adonisröschen 
3. Diptam
4. Dreblättriges Knabenkraut

                                 

(*) Weitere informationen unter   https://bergwacht-moedling.com/index.php/gesetze-vo-stat