Eichogel Suche nach neuer Route 2022 04 11 14 Header 03b4e

 


 

 „….. wo steht das? ……. hören wir immer wieder bei Beanstandungen im Naturschutzgebiet. Nun wurde der Standort der Behörden- sowie der Informationstafel beim Westeingang zum Naturschutzgebiet - gegenüber dem „Haus an der Weinstraße“ - von hohem Gras und diversen Stauden befreit. Nun haben auch die „Kurzsichtigsten“ keine Ausrede mehr. Wir geben allerdings zu bedenken, dass der überwiegende Teil des Naturschutzgebietes in Privatbesitz ist und die Grundeigentümer selbstverständlich diesbezügliche Rechte haben. Wir zeigen Übertretungen „nur“ nach dem NÖ Naturschutzgesetz 2000 an, das ist eine Verwaltungsübertretung, aber eventuelle Besitzstörungsklagen könnten teuer werden.

Fläche bearbeitet und Fotos: Bruno Wiederkum

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Also bitte die Schönheit und Vielfalt des Naturschutzgebietes betrachten und genießen, aber nicht für persönliche Zwecke nutzen. Schützen wir gemeinsam den Eichkogel !!!!

Auszug aus dem NÖ Naturschutzgesetz 2000:

In Naturschutzgebieten ist jeder Eingriff in das Pflanzenkleid oder Tierleben und jede Änderung bestehender Boden- oder Felsbildungen verboten. Weiters ist das Betreten außerhalb der gemäß Abs. 5 in der Verordnung bezeichneten Wege und Bereiche verboten. Von dem Betretungsverbot sind die Eigentümer, die Nutzungsberechtigten und diejenigen Personen ausgenommen, denen dies aufgrund eines gesetzlichen Auftrages (z.B. Forstschutzorgane, Jagd- und Fischereiaufsichtsorgane, Organe der Naturschutzbehörde = Umweltschutzorgane) gestattet ist.