56 Jahre NÖ Berg- und Naturwacht in Mödling 1968 - 2024
In ihren Festansprachen würdigten Frau Mag. jur. Manuela Herzog (BH Mödling), der Mödlinger Bürgermeister Hans Stefan Hinter (Hauptsponsor), Bezirkshauptmann a.D Dr. Hannes Nistl, Frau Mag. Manuela Zinöcker (Naturschutzabteilung RU5), der Biedermannsdorfer Vizebürgermeister Josef Spazierer und Frau Mag. Gudrun Foelsche (Schöffelverein) die Tätigkeit der Mödlinger Berg- und Naturwacht, die als eigenständiger Verein aus ordentlichen Mitgliedern der NÖ Berg- und Naturwacht besteht. Von der Landesleitung waren nur Schriftführer - Stellvertreter Helmuth Nitschke und Landesleiter a.D. Ing. Dieter Friedl anwesend. Die Ortsgruppen Pernitz - Neusiedl, Laa an der Thaya, Rabensburg, Höflein an der Hohen Wand, Gloggnitz (1. Ortsgruppe in NÖ), Klosterneuburg, Zeiselmauer, Baden und der Landesleiter der Wiener Naturwacht a.D. Alfred Betrawa nahmen an der Veranstaltung teil.
Bezirkseinsatzleiter Karl Lenk bedauerte in seiner kurzen Ansprache, dass es nicht möglich war, an sein Team längst verdiente Auszeichnungen zu verleihen, weil die neue Landesleitung das nicht ermöglicht hat. Er bedankte sich aber mit Urkunden bei Bruno Wiederkum und Peter Heiden für deren hervorragende Unterstützung bei den Vorbereitungsarbeiten. Bezirksleiter a.D. Hubert Troger wurde Ehrenmitglied der Mödlinger Berg- und Naturwacht. Das Rote Kreuz Mödling entsandte Geschäftsführer Thomas Pointner und Bezirksstellen - Kommandantin Astrid Mezricky. Eine Auflistung der anwesenden Bürgermeister folgt.
Es gab auch Gastgeschenke: Die OG Pernitz - Neusiedl übergab den Jubilaren eine wunderschöne Ehrenplakette in einer Kassette. Die OG Höflein an der Hohen Wand brachte einen Korb mit nervenberuhigenden Speisen und Getränken.
Nach einem kurzen Tätigkeitsbericht von BL Lenk und dem Abspielen der Landeshymne wurde das Buffet freigegeben.
Die NÖ Berg- und Naturwacht im Bezirk Mödling
Die Bezirksgruppe Mödling-Föhrenberge und Wienerwald Südost der NÖ Berg– und Naturwacht untersteht organisatorisch der Landesleitung mit Sitz in 3100 St. Pölten. Sie ist die zweitälteste Ortsgruppe in Niederösterreich.
Hervorgehend aus der NÖ Naturwacht wurde sie nach der Fusion mit der NÖ Bergwacht als Ortsgruppe der NÖ Berg- und Naturwacht weitergeführt. Aus wirtschaftlichen Gründen mussten die OG Perchtoldsdorf, Mödling und Brunn am Gebirge zusammengelegt werden. Die OG Biedermannsdorf wurde ein eigener Verein, ist aber aus der NÖ BNW ausgetreten.
Wurde anfangs angezweifelt, dass es sich um eine sinnvolle Lösung handelt, mussten die Kritiker später einsehen, dass mit der Zusammenlegeng ein bescheidener wirtschaftlicher Aufschwung erreicht wurde. Es wurden im Laufe der Zeit 3 Lada-Einsatzfahrzeuge angeschafft, Geräte bzw. Werkzeuge gekauft. Der effiziente Einsatz der vorhandenen Ressourcen wurde mit dem Einsatz von Funkgeräten gewährleistet, es gab keine Zweigleisigkeiten mehr. Vor nunmehr 10 Jahren wurde in Achau eine Werkstätte mit Lager eingerichtet, die Einsatzfahrzeuge stehen in einer ehemaligen Landgerätehalle in Biedermannsdorf. Im ehemaligen Wasserbehälter auf dem Eichkogel wurde ein Gerätelager eingerichtet.
Die BG Mödling - Föhrenberge und Wienerwald Südost betreut den gesamten Bezirk Mödling. Ein Schwerpunkt ist das Naturschutzgebiet Eichkogel und der Natura 2000-Lehrpfad auf dem von der BNW MD neu errichteten Beethovenwanderweg zwischen Mödling und Gumpoldskirchen. Der Eichkogel wird betreut, überwacht und es werden im Auftrag der Naturschutzabteilung auch Pflegemaßnahmen durchgeführt. Sämtliche Naturdenkmäler wurden von der Ortsgruppe gekennzeichnet, fehlende oder beschädigte Tafeln werden ersetzt. Im Rahmen der Bezirksstreifendienste werden sie kontrolliert. Weiters werden Streifen gegen illegale Müllablagerungen, die Errichtung illegaler Feuerstellen und Vandalismus durchgeführt. Bei Unfällen oder medizinischen Notfällen wird bis zum Eintreffen professioneller Hilfe effiziente Erstversorgung eingeleitet.
Für den ehrenamtlichen Dienstbetrieb verantwortlich ist der Ortseinsatzleiter, Schriftführer Bruno Wiederkum, Telefon 0699-12627084, E-Mail
Die Mitglieder der NÖ Berg- und Naturwacht in Mödling sehen in ihrer Tätigkeit aber keinesfalls eine Polizeifunktion. Sie wollen in erster Linie aufklärend wirken und nur in wenigen Ausnahmefällen Unbelehrbare bei der Behörde anzeigen.
Der Förderverein Berg- und Naturwacht Mödling
Wenn auch die Tätigkeit der Mödlinger Bezirksgruppe der NÖ Berg- und Naturwacht ehrenamtlich ausgeübt wird, wäre das ohne finanzieller und materieller Unterstützung nicht möglich. Daher wurde zur Förderung der Naturschutzarbeit im Bezirk Mödling der Zweigverein Berg-und Naturwacht Mödling gegründet. Er hat eine bescheidene Infrastruktur aufgebaut, besitzt 3 Einsatzfahrzeuge, hat eine Werkstätte, eine Garage - jeweils mit Lager - und ein Vereinslokal angemietet. Es sind auch ausreichend Geräte und entsprechendes Werkzeug vorhanden. 4 PKW - Anhänger stehen für Transporte zur Verfügung. Das Infomobil - eine mobile Artenschutzausstellung im Großanhänger - ist jederzeit einsatzbereit. Das alles steht der Bezirksgruppe Mödling-Föhrenberge und Wienerwald Südost kostenlos zur Verfügung.
Für den ehrenamtlichen Dienstbetrieb und die Verwaltung verantwortlich ist der Obmann und Bezirkseinsatzleiter Karl Lenk, Telefon 0699-14401014, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. .
Neues Einsatzfahrzeug der Mödlinger Berg- und Naturwacht
Schweren Herzens mussten wir uns von unserem „3-er“, dem Jeep Grand Cherokee trennen. Er befindet sich zwar in einem sehr guten Zustand, aber wir können uns dieses Fahrzeug nicht mehr leisten. Die Nachfolge tritt eine gebrauchte Lada Niva, Bj. 2018, an. Neben der „Lada 1“, Bj. 1997 und der „Lada 2“, Bj. 2020“ wird sie es uns ermöglichen, wieder vermehrt zusätzliche Naturschutz-Streifendienste und Arbeitseinsätze zu verrichten.
Natürlich stellte sich für uns die überaus wichtige Frage der Finanzierung: wird das Land nach 56 Jahren ehramtlicher Naturschutzarbeit uns auch einmal finanziell unterstützen? (*) Von den drei Lada Taiga-Einsatzfahrzeugen wurde eines durch die Mitarbeit an einem BOKU-Altpapierprojektes finanziert, das zweite wird von privater Seite leihweise zur Verfügung gestellt und das dritte mit angespartem Kostenersatz von der jahrelangen harten körperlichen Arbeit bei Pflegeeinsätzen der Naturschutzabteilung RU5 auf dem Eichkogel bezahlt.
Das sollte aber nur eine Vorfinanzierung sein, denn auch ehrenamtliche Naturschutzarbeit ist mit Kosten für die bescheidene Infrastruktur verbunden.
(*) Nach längerer Wartezeit kann nun die Frage beantwortet werden: das Ansuchen wurde am 23.11.2023 vom Büro der Landeshauptfrau – vermutlich nicht von ihr selbst – mit NEIN beantwortet, also abgelehnt.
Wir haben es auch ohne Unterstützung des "Vereinslandes Niederösterreich" geschafft!
Bild 1: die alte "BNW MD-Flotte", Bild 2 die neue "BNW MD-Flotte".
NÖ Berg- und Naturwacht (Hauptverein in 3100 St. Pölten)
Die Niederösterreichische Berg und Naturwacht ist völlig parteiunabhängig, die Mitglieder kommen aus den unterschiedlichsten politischen Lagern. Gemeinsames Anliegen ist die Erhaltung der Natur in all ihren Erscheinungsformen.
Mit Beschluss der Niederösterreichischen Landesregierung vom 3. März 1987, wurde der „Niederösterreichischen Berg- und Naturwacht“ das Recht zum Führen des Landeswappens als Auszeichnung zuerkannt.
Mit dem Naturschutzgesetz 2000 wurden die als Landeskulturwacheorgane bestellten und beeideten Mitglieder der NÖ Berg- und Naturwacht als zur "Wahrung des Naturschutzes bestellte Organe“ berufen:
Gemäß § 6 des NÖ Umweltschutzgesetzes, LGBl. 8050, bestellte Umweltschutz-Organe, insbesondere auch als solche bestellte Mitglieder der Niederösterreichischen Berg- und Naturwacht, tragen im Rahmen der ihnen gemäß § 7 leg.cit. obliegenden Aufgaben auch zur Wahrung der Zielsetzungen des Naturschutzes bei.
Kontakt: www.bergwacht-moedling.com und https://www.noe-bnw.at
Befugnisse der Naturschutzorgane:
Im Bezirk Mödling sind sowohl Umweltschutz- (Landeswache-) als auch Feldschutz- (Gemeindewache-) Organe tätig.
> Belehren, Ermahnen, Abmahnen;
> Gem. NÖ Feldschutztgesetz § 4 Abs. 1 Z4 dürfen auch Festnahmen ausgesprochen werden;
> Betreten fremder Grundstücke für Zwecke des Naturschutzes;
> Anfertigen von Beweisfotos, (keine Veröffentlichung);
> Einholen von Auskünften von Behörden (keine Akteneinsicht);
> Erstattung von Anzeigen an die Behörde;