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1. Erhebungen auf der Meiereiwiese durch die Mödlingen Berg- und Naturwacht.

Auf der Meiereiwiese in Mödling wurde viele Jahre das Betreten geduldet, seit 2020 wurde sie aus ökologischen Gründen gesperrt. Sie wird nun wieder als Futterwiese landwirtschaftlich genutzt. Daher ist das Betreten verboten.
Nun hat es sich leider eingebürgert, dass diese Futterwiese immer mehr als Hundeauslaufzone genutzt wird.  Exkremente von Hunden werden sehr oft liegengelassen und können, wenn sie ins Futter gelangen, für  Nutztiere sehr gefährlich werden bzw. lehnen diese es sogar ab. 

 

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Fotos: zur Verfügung gestellt

Nachdem Information bzw. Überzeugungsarbeit zu keinem Erfolg geführt haben, hat die Stadtgemeinde Mödling ihre Feldschutz-Organe auf die Meiereiwiese entsandt.

2. Einsatz der Berg- und Naturwacht Mödling auf der Meiereiwiese am 02.03.2024:


Vier Mödlinger Umweltschutz-Organe (Landes-Wacheorgane) – zwei davon sind auch Feldschutz-Organe (Gemeinde-Wacheorgane) – begaben sich in zwei Einsatzfahrzeugen zur Meiereiwiese, um sich einmal umzusehen. Abgehärtet von 56 Jahren Erfahrung im Naturschutzdienst auf dem Eichkogel war es für unser Team nicht vorstellbar, dass es noch eine Steigerung geben könnte. Aber es gibt sie leider……
Auf dem Parkplatz angekommen, waren wir schon umringt von freilaufenden Hunden, die erstens nicht zuordenbar waren und zweitens ohnehin sofort in Richtung Wiese gelaufen sind. Wenn auch das Tor im Zaun verschlossen ist, so gibt es seitlich genug Zugänge für Mensch und Tier, sonst könnte es nicht sein, dass sich zahlreiche Hundehalter mit ihren Hunden illegal in der Wiese aufgehalten haben.

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Fotos: BNW Mödling

Nach diesem "Erhebungsausflug" haben wir nochmals recherchiert und festgestellt, dass die vielen G'schichtln, die wir gehört haben, nicht der Wahrheit entsprechen. Tatsache ist, dass diese Fläche - die an einen Sparbacher verpachtet wurde - im Besitz der Stadtgemeinde Mödling steht und seit jeher der Landwirtschaft gewidmet und auch so ausgewiesen ist.
Das Betreten dieser Wiese stellt daher eine Übertretung des NÖ Feldschutzgesetzes, LGBl. 6120-0, § 1 (2) dar: "Zum Feldgut gehören insbesondere 1. landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, wie Äcker, Wiesen, Weiden, Gärten und Weingärten";
Die Organe der Mödlinger Berg- und Naturwacht werden daher künftig vermehrt Kontrollen durchführen.

Zur Information:

Im Rahmen des Feldschutzgesetzes (§ 2 Feldfrevel) ist für die Verschmutzung von Feldern, Wiesen usw. ein Strafmaß bis zu 1.500 Euro vorgesehen.
Da die Meiereiwiese und die Umgebung  Stadtgebiet ist, gilt auch der Leinenzwang.
 

Hundekottafeln_Futterfläche_2.pdf