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dachten sich wohl jene rücksichtslosen Mitmenschen (?), die zu den Osterfeiertagen 2020 das Naturschutzgebiet EICHKOGEL widerrechtlich okkupierten und alle gesetzlichen Bestimmungen außer Acht gelassen haben.

Der EICHKOGEL wurde zur "Donauinsel des Wienerwaldes", ist aber ein sehr sensibles Schutzgebiet!

Auszug aus dem NÖ Naturschutzgesetz 2000:

In Naturschutzgebieten ist jeder Eingriff in das Pflanzenkleid oder Tierleben und jede Änderung bestehender Boden- oder Felsbildungen verboten. Weiters ist das Betreten außerhalb der gemäß Abs. 5 in der Verordnung bezeichneten Wege und Bereiche verboten. Von dem Betretungsverbot sind die Eigentümer, die Nutzungsberechtigten und diejenigen Personen ausgenommen, denen dies aufgrund eines gesetzlichen Auftrages (z.B. Forstschutzorgane, Jagd- und Fischereiaufsichtsorgane, Organe der Naturschutzbehörde = Umweltschutzorgane) gestattet ist. 

Aber da gibt es ja die Frauen und Männer der Berg- und Naturwacht Mödling, die es seit nunmehr 52 Jahren gewohnt sind, den Dreck wegzuräumen und die Schäden rücksichtsloser Verursacher  zu beheben. Wie reagiert die Naturschutzabteilung? Wissen wir noch nicht, aber es muss etwas geschehen. 

Nun wissen wir es. Am 21.07.2020 wurde uns amtlich mitgeteilt, dass es sich bei der "Müllentsorung" um keine Naturschutzarbeit handelt.

Haben wir halt 52 Jahre illegal den Dreck weggeräumt und werden es auch sicher weiterhin tun.....

Fotos: S+B Wiederkum

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