Besucher des Eichkogels in Mödling haben es nicht leicht. Einerseits gibt es den Privatparkplatz vor dem ehemaligen „Haus an der Weinstraße“ - derzeit „Panoramarestaurant“ -, auf dem laut Informationstafeln das Parken entweder erlaubt oder verboten ist. Die Parkerlaubnis gibt es von Montag bis Freitag (wochentags), am Samstag, Sonntag und an Feiertagen ist das nur Gästen gestattet.
Aber Vorsicht! Auf einer Tafel (linkes Bild) sieht man vom Auto aus die Parkzeiten nur ganz schlecht.
Ausweichen auf die Fläche vor dem Schranken zum „NATURSCHUTZGEBIET EICHKOGEL“ ist nicht erlaubt, denn auf der gesamten Fläche besteht
- für Privatfahrzeuge ein „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ gemäß § 52 Abs. 1 StVO,
- und das „Parken vor Grundstückeinfahrten“ gem. § 24 Abs. 3 lit. b StVO ist ebenfalls verboten.
Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist aber sehr wichtig, denn es handelt sich um die einzige Zufahrt zum Naturschutzgebiet für Einsatzfahrzeuge. Rettung, Feuerwehr und Wasserwerk fahren bekanntlich mit großen Fahrzeugen. Sie benötigen für die Zufahrt ausreichend Platz.
Bei Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen wird Anzeige erstattet.