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Am 24. Juli 2023 wurden 5 Mitglieder der Mödlinger Berg- und Naturwacht – 4 davon sind bereits beeidete Umweltschutz-Organe der BH Mödling – von Bürgermeister Abg.z.NR Hans Stefan Hintner als Feldschutz-Organe der Stadtgemeinde Mödling angelobt. Ein Mitglied ist derzeit noch auf Reha und wird nachträglich beeidet.

230724feldschutzorgane angelobung 002 ebaaaAusweis Feldschutz a6362

NÖ Naturschutzgesetz 2000
§ 28 Mitwirkung sonstiger Organe:


Abs.1: Organe des Landes und der Gemeinden sowie das aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd und der Fischerei bestellte Wachpersonal haben, sofern sie mit der Vollziehung von Aufgaben betraut sind, die mit Interessen des Naturschutzes im Zusammenhang stehen, auch diese wahrzunehmen.

Abs.3: Gemäß § 6 des NÖ Umweltschutzgesetzes, LGBl. 8050, bestellte Umwelt-schutz-Organe,  insbesondere auch als solche bestellte Mitglieder der NÖ Berg- und Naturwacht, tragen im Rahmen der ihnen gemäß § 7 leg.cit. obliegenden Aufgaben auch zur Wahrung der Zielsetzungen des Naturschutzes bei.

Diese gesetzlichen Bestimmungen treffen auf die "Naturschutz-Wacheorgane" der Mödlinger Berg- und Naturwacht zu. Sie handeln auch danach und versuchen Überzeugungsarbeit zu leisten. Zusammen mit den Besucherinnen und Besuchern soll alles unternommen werden, um dieses sensible Naturschutzgebiet zu erhalten.

Es sollte keinesfalls dazu kommen, dass die Natur unter Anwendung gesetzlich vorgesehner Maßnahmen geschützt werden muss. NUR GEMEINSAM SCHAFFEN WIR DAS!