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Alljährlich das gleiche Problem: auch auf den Trockenrasenflächen des Wienerwaldes blühen im Frühling verschiedenste streng geschützte Pflanzen, die dann von rücksichtslosen Personen „von ihrem Standort entfernt ……….“, das heißt gepflückt oder ausgegraben werden. Das ist zu unterlassen, so steht es im NÖ Naturschutzgesetz 2000:

§ 17 Allgemeiner Pflanzen-, Pilz- und Tierartenschutz (Auszug)
(1) Wildwachsende Pflanzen und Pilze dürfen nicht mutwillig beschädigt oder vernichtet werden.
(2) Das Pflücken von wildwachsenden, nicht aufgrund einer Verordnung nach § 18 unter Schutz stehenden, Pflanzen für den persönlichen Bedarf ist im Ausmaß eines Handstraußes, das ist eine Pflanzenmenge, deren Stängel von Daumen und Zeigefinger einer Hand umfasst werden können, gestattet.

§ 36 Strafbestimmungen
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu € 14.500,00, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, zu bestrafen, wer
> 23. besonders geschützte Pflanzen ausgräbt, von ihrem Standort entfernt, beschädigt, vernichtet, in frischem oder getrocknetem Zustand erwirbt, verwahrt, weitergibt, befördert oder feilbietet.

Die Umweltschutz- und Feldschutzorgane der Mödlinger bzw. Mistelbacher Berg- und Naturwacht zählen auch den Pflanzen- und Tierschutz zu ihren Aufgaben. Wer mit gepflückten oder ausgegrabenen Pflanzen angetroffen wird, muss mit einer Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde rechnen.

Diese 4 Pflanzen sind streng geschützt: 

  1. Adonisröschen (Foto BNW Lenk)
  2. Kuhschelle (Foto BNW Lenk )
  3. Diptam (Foto BNW Lenk)
  4. "Brandblase" nach Berührung des Diptams (Foto Wikipedia)
  5. Knabenkraut, breitbättriges (Foto BNW Lenk)
  6. Türkenbundlilie (Foto BNW Lenk)

 

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