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Am 04.06.2025 haben wir von der Naturschutzabteilung RU5 eine Anfrage erhalten, ob wir heuer wieder an den Pflegemaßnahmen auf dem Eichkogel teilnehmen. Weil wir derartige Naturschutzarbeiten für sehr wichtig erachten und mit Frau Mag.a Zinöcker in den vergangenen Jahren immer wieder sehr gut zusammengearbeitet haben, war unsere Zusage eine Selbstverständlichkeit. Wir haben daraufhin einen Kostenvoranschlag für die diesbezüglichen Aufwendungen unsererseits eingereicht und am 25.06.2025 auch den Auftrag erhalten.

Pflegeplan_Eichkogel_2025_BNW.pdf

Erläuterung_Pflegeplan_Eichkogel_2025_BNW.pdf 


1._Sondereinsatz_BERICHT_2025-06-20.pdf

2._Sondereinsatz_BERICHT_2025-07-14.pdf


Fortschritt_Stand_2025-10-20.pdf   nach Abschlußarbeiten


1._Pflegeeinsatz_16.07.2025_Bericht.pdf

2._Pflegeeinsatz_18.07.2025_Bericht.pdf

3._Pflegeeinsatz_21.07.2025_Bericht.pdf

4._Pflegeeinsatz_21.072025_Bericht.pdf

5._Pflegeeinsatz_23.07.2025_Bericht.pdf

6._Pflegeeinsatz_25.07.2025_Bericht.pdf

7._Pflegeeinsatz_28.07.2025_Bericht.pdf

8._Pflegeeinsatz_07.08.2025_Bericht.pdf

9._Pflegeeinsatz_18.08.2025_Bericht.pdf

10._Pflegeeinsatz_26.08.2025_Bericht.pdf

11._Pflegeeinsatz_27.08.2025_Bericht.pdf

12._Pflegeeinsatz_01.09.2025_Bericht.pdf

13._Pflegeeinsatz_01.092025_Bericht.pdf

14._Pflegeeinsatz_03.09.2025_Bericht.pdf

15._Einsatz_Reifenreparatur_2025-09-03.pdf

16._Pflegeeinsatz_08.092025_Bericht.pdf

17._Pflegeeinsatz_22.09.2025_Bericht.pdf

18._Pflegeeinsatz_01.10.2025_Bericht.pdf

19._Pflegeeinsatz_16-10-2025_Bericht.pdf

20._Pflegeeinsatz_20-10-2025_Bericht.pdf


Änderungen und Korrekturen vorbehalten!


SONDEREINLAGE seitens vielleicht etwas zu voreiliger Personen: 
Vorgabe:

Parzelle # 61 Guntramsdorf: eventuell Mähen durch BNW MD, Entbuschung der aufkommenden Gehölze inkl. Rosen durch Schöffelverein, Schnittgutentfernung durch BNW,  126 m²

Was ist geschehen:

eine vollkommene Mahd der Fläche und voraussichtliche Einrollung des Schnittgutes durch "UNBEKANNT"!?

Parzelle 61 2025 1 2abe7 Parzelle 61 2025 2 7db4e

Es ist anzunehmen, dass die "Schnittgutentfernung durch BNW" somit entfällt.

Ergebnis der Erhebungen: 
Die Organe der BNW MD haben bei ihren Recherchen festgestellt, dass es sich bei den „Nutzern“ um den Anrainer M. und seinen Partner handelt. Einer hat gemäht und der andere das Schnittgut zu Ballen gepresst. Wäre soweit nichts dagegen einzuwenden, denn die „landwirtschaftlich Nutzung ist im bisherigen Umfang gestattet…“. Ob diese Aktion mit den Grundeigentümern abgesprochen war, ist uns eigentlich egal, aber, dass unser Schranken samt Schloss dabei schwer beschädigt wurde NICHT! siehe „Aktuelles“ – …….


Weitere Berichte folgen nach dem Einlangen.