Aktuelles
1. Erhebungen auf der Meiereiwiese durch die Mödlingen Berg- und Naturwacht.
Auf der Meiereiwiese in Mödling wurde viele Jahre das Betreten geduldet, seit 2020 wurde sie aus ökologischen Gründen gesperrt. Sie wird nun wieder als Futterwiese landwirtschaftlich genutzt. Daher ist das Betreten verboten.
Nun hat es sich leider eingebürgert, dass diese Futterwiese immer mehr als Hundeauslaufzone genutzt wird. Exkremente von Hunden werden sehr oft liegengelassen und können, wenn sie ins Futter gelangen, für Nutztiere sehr gefährlich werden bzw. lehnen diese es sogar ab.
Fotos: zur Verfügung gestellt
Nachdem Information bzw. Überzeugungsarbeit zu keinem Erfolg geführt haben, hat die Stadtgemeinde Mödling ihre Feldschutz-Organe auf die Meiereiwiese entsandt.
2. Einsatz der Berg- und Naturwacht Mödling auf der Meiereiwiese am 02.03.2024:
Vier Mödlinger Umweltschutz-Organe (Landes-Wacheorgane) – zwei davon sind auch Feldschutz-Organe (Gemeinde-Wacheorgane) – begaben sich in zwei Einsatzfahrzeugen zur Meiereiwiese, um sich einmal umzusehen. Abgehärtet von 56 Jahren Erfahrung im Naturschutzdienst auf dem Eichkogel war es für unser Team nicht vorstellbar, dass es noch eine Steigerung geben könnte. Aber es gibt sie leider……
Auf dem Parkplatz angekommen, waren wir schon umringt von freilaufenden Hunden, die erstens nicht zuordenbar waren und zweitens ohnehin sofort in Richtung Wiese gelaufen sind. Wenn auch das Tor im Zaun verschlossen ist, so gibt es seitlich genug Zugänge für Mensch und Tier, sonst könnte es nicht sein, dass sich zahlreiche Hundehalter mit ihren Hunden illegal in der Wiese aufgehalten haben.
Fotos: BNW Mödling
Nach diesem "Erhebungsausflug" haben wir nochmals recherchiert und festgestellt, dass die vielen G'schichtln, die wir gehört haben, nicht der Wahrheit entsprechen. Tatsache ist, dass diese Fläche - die an einen Sparbacher verpachtet wurde - im Besitz der Stadtgemeinde Mödling steht und seit jeher der Landwirtschaft gewidmet und auch so ausgewiesen ist.
Das Betreten dieser Wiese stellt daher eine Übertretung des NÖ Feldschutzgesetzes, LGBl. 6120-0, § 1 (2) dar: "Zum Feldgut gehören insbesondere 1. landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, wie Äcker, Wiesen, Weiden, Gärten und Weingärten";
Die Organe der Mödlinger Berg- und Naturwacht werden daher künftig vermehrt Kontrollen durchführen.
Zur Information:
Im Rahmen des Feldschutzgesetzes (§ 2 Feldfrevel) ist für die Verschmutzung von Feldern, Wiesen usw. ein Strafmaß bis zu 1.500 Euro vorgesehen.
Da die Meiereiwiese und die Umgebung Stadtgebiet ist, gilt auch der Leinenzwang.
Hundekottafeln_Futterfläche_2.pdf
§ 36 Strafbestimmungen
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu € 14.500,00, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, zu bestrafen, wer
(16) Eingriffe oder Veränderungen an einem Naturdenkmal oder an einem Naturgebilde, über das ein Verfahren zur Erklärung zum Naturdenkmal eingeleitet wurde, vornimmt (§ 12 Abs. 3);
Muss ja nicht unbedingt zur Anwendung kommen. Oder?
Es war im 2. Weltkrieg und ist fast unglaublich, dass es damals so etwas wie Naturschutz überhaupt gab. Aber das Naturdenkmal „Matterhörndl“ hat den Krieg überlebt, die Nachkriegszeit und einige Jahrzehnte. Alles zusammen ist das Matterhörndl schon über 200 Millionen Jahre alt. Warum muss es jetzt beschädigt werden? Es gibt genug Kletterfelsen in der Umgebung.
Besitzergreifend nimmt sich aber jetzt eine neue Eroberer-Generation des armen alten „Matterhörndls“ an. Es wird beschmiert und zuletzt wurden sogar Bohrhaken für 4 Kletterrouten in den Felsen eingebohrt, 16 dieser Metallteile wurden angedübelt bzw. unlösbar eingeklebt.
Ein ganz besonders einfallsreicher und besitzergreifender Zeitgenosse – vermutlich der Verursacher – hat das „Matterhörndl“ sogar im Internet als Klettersteig angepriesen: Matterhörndl, Sportklettern | theCrag.
Die Mödlinger Berg- und Naturwacht hat sich gestattet, die Eintragung bei „TheCrag“ stornieren zu lassen und im Auftrag der Naturschutzbehörde gemäß NÖ NschG 2000 § 12 Abs. 3 die Metallteile aus der Felswand entfernt. Sie werden bis zum Jahresende aufbewahrt und dann entsorgt.
Alle Fotos: BNW MD
Am 25. September 2023 wurden von Bürgermeister Robert Weber 5 erfahrene Umweltschutz-Organe (Landeswache-Organe) der NÖ Berg- und Naturwacht, Bezirksgruppe Mödling, die bereits für das Gemeindegebiet von Mödling als Feldschutz-Organe beeidet sind, auch für das Gemeindegebiet von Guntramsdorf als solche bestellt. Die Gemeindewache-Organe, die mit besonderen Rechten ausgestattet sind, werden im Naturschutzgebiet Eichkogel, das nach wie vor landwirtschaftlich genutzte Flächen aufweist (Futterwiesen, Beweidung mit Nutztieren), tätig sein. Aber auch außerhalb des Naturschutzgebiets werden die neuen Organe bei Übertretungen nach dem NÖ Feldschutzgesetz – aber auch gem. § 28 Abs. 1 NÖ Naturschutzgesetz 2000 – einschreiten.
FOTOS: MG Guntramsdor, BNW MD
Die Feldschutz-Organe werden aber wie bisher in erster Linie präventiv tätig sein und nur gegen uneinsichtige Personen rechtliche Schritte einleiten.
Am Sonntag, den 25. September 2023, fand am Nachmittag im Schlosspark Vösendorf der Zivilschutztag 2023 statt. Zu der von Ing. Johann PIPEK organisierten Veranstaltung war auch die Mödlinger Berg-und Naturwacht mit ihrer Artenschutzausstellung eingeladen.
3 Umweltschutz-/Feldschutzorgane waren mit 2 Einsatzfahrzeugen und dem „Infomobil“ (mobile Artenschutz-Ausstellung im Anhänger) vor Ort. Obwohl das Wetter für eine Veranstaltung im Freien nicht unbedingt förderlich war, konnten wir mit dem Besuch unserer Ausstellung zufrieden sein. Aufgefallen ist nur, dass eine wichtige Zielgruppe unserer Informationstätigkeit – die Kinder bzw. Jugendlichen – sich nicht besonders für Natur- und Umweltschutz interessieren.
FOTOS: 3 BNW MD, 1 BNW Laa/M.Kramer