Aktuelles
Es gibt Menschen, die etwas schaffen und solche, die alles zerstören, weil sie sonst nichts im Hirn haben. Wir gehören zu den Schaffenden!
Fotos: BNW MD
Am 24.04.2022 fand in Perchtoldsdorf im Rahmen der Aktion „Tut gut“ der NÖ Landesregierung ein Wandertag statt, zu dem auch die NÖ Berg- und Naturwacht Mödling mit einem Informationsstand eingeladen war. Die Wanderung führte vom Schranken über die Perchtoldsdorfer Heide auf den Parapluiberg zur Franz Ferdinand Hütte, wo drei Stände aufgebaut waren, bei denen sich die Wanderer informieren konnten. Es war auch genügend Informationsmaterial vorrätig:
- Was ist die Aktion „Tut gut“ der NÖ Landesregierung und was bezweckt sie.
- Welche Aufgaben erfüllt die Mödlinger Bergrettung im Allgemeinen und speziell im Naturpark Föhrenberge.
- Welche Aufgaben erfüllt die Mödlinger Berg- und Naturwacht und was unterscheidet diese beiden Organisationen, die immer wieder verwechselt werden.
Bild 1: Informationsstände von "Tut gut" und Berg- und Naturwacht Mödling nebeneinander
Bild 2: Frau gf.GRin Mayerhofer im Gespräch mit BNW BL Lenk
Bild 3: Organisatorin Frau Birgit Distel und BL Lenk
Bild 4: vom links nach rechts gf.GRin Johanna Mayerhofer, BL Karl Lenk, Birgitt Distel und SF Bruno Wiederkum
Bild 5: Bergrettungsdienst
Bild 6: "Tut gut" - Stand, dahinter BNW-Einsatzfahrzeug Mödling 2
Fotos: BNW MD
Beitrag siehe Naturschutzgebiet EICHKOGEL
Am 16.04.2022 war es endlich so weit. Die Aktion „Sauberes Biedermannsdorf“ konnte nach zwei Verschiebungen endlich durchgeführt werden. Am Karsamstag waren allerdings weniger Mistsammler anwesend als sonst. Auch wir konnten mit Bruno Wiederkum, Ing. Ulf Hora und Karl Lenk nur 3 Umweltschutzorganen aufbieten, die den Großteil der Ränder der Umfahrungsstraße zwischen den beiden Kreisverkehren säuberten und 3 ½ gefüllte Müllsäcke ablieferten. Anschließen waren die Mistsammler beim Heurigen Holzgruber zu einer ausgiebigen Jause eingeladen.
Fotos: BNW MD
-
Wann es sich um ein Naturschutzgebiet in Niederösterreich handelt, steht im NÖ Naturschutzgesetz 2000. Was absolut verboten ist, findet man im § 11 Abs.4:
(4) In Naturschutzgebieten ist jeder Eingriff in das Pflanzenkleid oder Tierleben und jede Änderung bestehender Boden- oder Felsbildungen verboten. Weiters ist das Betreten außerhalb der gemäß Abs. 5 in der Verordnung bezeichneten Wege und Bereiche verboten. Von dem Betretungsverbot sind die Eigentümer, die Nutzungsberechtigten und diejenigen Personen ausgenommen, denen dies aufgrund eines gesetzlichen Auftrages (z.B. Forstschutzorgane, Jagd- und Fischereiaufsichtsorgane, Organe der Naturschutz-behörde) gestattet ist.
Im nachfolgenden Beitrag der beiden Naturschutzexperten Frau Mag.a Zinöcker und Herr DI Gamper von der Naturschutzabteilung RU5 des Landes NÖ wird alles deutlich und anschaulich erklärt. Mehr gibt es dazu eigentlich nichts zu sagen.
Zutritt_mit_Bedacht_UMWELT_und_ENERGIE_01-2022_6007a.pdf
So steht es im Naturschutzgesetz.
*******
IDEEN und ILLUSIONEN:
Stellungnahme_MG_Kaltenleutgeben_4cea4.pdf
Wenn_einer_eine_Grube_gräbt_FALTER_12.06.2018_ef304.pdf
Naturschutzgebiet_Teufelstein_Krone_21.08.2021_5e965.pdf
Naturschutzgebiet_Teufelstein_Mein_Bezirk_13.09.2021_45ba6.pdf
Teich_Fischerwiesen_Zugangssperre_mit_Damm_Krone_2022-07-06_71eb8.pdf
Die beeideten Umweltschutzorgane der Mödlinger Berg- und Naturwacht stehen auf der Seite des Gesetzgebers und der Vollzugsbehörden. Sie sind aber parteipolitisch absolut unabhängig, beobachten die weitere Vorgangsweise interessiert.