Aktuelles
Am 25. September 2023 wurden von Bürgermeister Robert Weber 5 erfahrene Umweltschutz-Organe (Landeswache-Organe) der NÖ Berg- und Naturwacht, Bezirksgruppe Mödling, die bereits für das Gemeindegebiet von Mödling als Feldschutz-Organe beeidet sind, auch für das Gemeindegebiet von Guntramsdorf als solche bestellt. Die Gemeindewache-Organe, die mit besonderen Rechten ausgestattet sind, werden im Naturschutzgebiet Eichkogel, das nach wie vor landwirtschaftlich genutzte Flächen aufweist (Futterwiesen, Beweidung mit Nutztieren), tätig sein. Aber auch außerhalb des Naturschutzgebiets werden die neuen Organe bei Übertretungen nach dem NÖ Feldschutzgesetz – aber auch gem. § 28 Abs. 1 NÖ Naturschutzgesetz 2000 – einschreiten.
FOTOS: MG Guntramsdor, BNW MD
Die Feldschutz-Organe werden aber wie bisher in erster Linie präventiv tätig sein und nur gegen uneinsichtige Personen rechtliche Schritte einleiten.
Am Sonntag, den 25. September 2023, fand am Nachmittag im Schlosspark Vösendorf der Zivilschutztag 2023 statt. Zu der von Ing. Johann PIPEK organisierten Veranstaltung war auch die Mödlinger Berg-und Naturwacht mit ihrer Artenschutzausstellung eingeladen.
3 Umweltschutz-/Feldschutzorgane waren mit 2 Einsatzfahrzeugen und dem „Infomobil“ (mobile Artenschutz-Ausstellung im Anhänger) vor Ort. Obwohl das Wetter für eine Veranstaltung im Freien nicht unbedingt förderlich war, konnten wir mit dem Besuch unserer Ausstellung zufrieden sein. Aufgefallen ist nur, dass eine wichtige Zielgruppe unserer Informationstätigkeit – die Kinder bzw. Jugendlichen – sich nicht besonders für Natur- und Umweltschutz interessieren.
FOTOS: 3 BNW MD, 1 BNW Laa/M.Kramer
Am 8. September 2023 vormittags wurden wir vom Vizebürgermeister der Marktgemeinde Guntramsdorf, Nikolaus Brenner, ersucht, eine Station im Rahmen eines Schulausflugs in die Weingärten zu übernehmen. Thema war Naturschutz auf dem Eichkogel.
Die Schulklassen waren zuerst im Heimatmuseum, haben nach dem Besuch die Verpflegung erhalten und sind dann zu unserem Stand am Beginn der Weingärten geführt worden.
Wir haben versucht, sie über das Naturschutzgebiet, das richtige Verhalten in diesem und die wichtigsten Pflanzen – und deren Gefährlichkeit bei Berührungen – auf einfachste Art und Weise kurz zu informieren. Die Zeitvorgabe war 30 Minuten.
Interessiert haben sich nicht alle Schülerinnen und Schüler (im Volksschulalter, 4. Klasse), der Rest hat sich – zu "Freude" der vorbeifahrenden Polizei – neben dem Güterweg auf den Boden gesetzt und das Gabelfrühstück eingenommen. Ist ja auch wichtig …….
Dieses Zusammentreffen mit Schulkindern war für uns sehr aufschlussreich. Wir werden uns künftig in unseren Informationsausstellungen noch mehr mit Kindern und Jugendlichen befassen, entsprechendes Informationsmaterial zusammentragen bzw. auch in Eigenregie anfertigen. Da gäbe es noch sehr VIEL zu tun!
Fotos: BNW MD, Personen VS G'dorf
Dann wurden sie vom Vizebürgermeister durch die Weingärten geführt.
Am 24. Juli 2023 wurden 5 Mitglieder der Mödlinger Berg- und Naturwacht – 4 davon sind bereits beeidete Umweltschutz-Organe der BH Mödling – von Bürgermeister Abg.z.NR Hans Stefan Hintner als Feldschutz-Organe der Stadtgemeinde Mödling angelobt. Ein Mitglied ist derzeit noch auf Reha und wird nachträglich beeidet.
NÖ Naturschutzgesetz 2000
§ 28 Mitwirkung sonstiger Organe:
Abs.1: Organe des Landes und der Gemeinden sowie das aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd und der Fischerei bestellte Wachpersonal haben, sofern sie mit der Vollziehung von Aufgaben betraut sind, die mit Interessen des Naturschutzes im Zusammenhang stehen, auch diese wahrzunehmen.
Abs.3: Gemäß § 6 des NÖ Umweltschutzgesetzes, LGBl. 8050, bestellte Umwelt-schutz-Organe, insbesondere auch als solche bestellte Mitglieder der NÖ Berg- und Naturwacht, tragen im Rahmen der ihnen gemäß § 7 leg.cit. obliegenden Aufgaben auch zur Wahrung der Zielsetzungen des Naturschutzes bei.
Diese gesetzlichen Bestimmungen treffen auf die "Naturschutz-Wacheorgane" der Mödlinger Berg- und Naturwacht zu. Sie handeln auch danach und versuchen Überzeugungsarbeit zu leisten. Zusammen mit den Besucherinnen und Besuchern soll alles unternommen werden, um dieses sensible Naturschutzgebiet zu erhalten.
Es sollte keinesfalls dazu kommen, dass die Natur unter Anwendung gesetzlich vorgesehner Maßnahmen geschützt werden muss. NUR GEMEINSAM SCHAFFEN WIR DAS!