Aktuelles
Auch im Jahr 2020 hat die Mödlinger Berg- und Naturwacht von der Naturschutzabteilung des Landes wieder einen Auftrag zur Pflege von Teilflächen auf dem Eichkogel erhalten. Es ist zwar durch die Corona-Krise eine unverschuldete Verzögerung eingetreten, wir sind aber sehr zuversichtlich, dass es uns wieder gelingen wird, die Arbeiten zur Zufriedenheit der Auftraggeber auszuführen. Wir werden wieder laufend über den Fortschritt der Maßnahmen berichten. Nachfolgen der Auftrag:
Erläuterungen_Maßnahmenplan_Eichkogel_2020.pdf
Pflegeeinsatz 2020-07-06:
Die Parzelle 05_20_1 wurde als erste Fläche im Auftrag von RU5 "entbuscht". Der "Trichter", wie die Grube genannt wird, ist kein Bombentrichter, sondern eine ehemalige Flakstellung aus dem 2. Weltkrieg, die von der Natur zurückerobert wurde. Würde man diesen für die Vegetation auf dem Eichkogel wertvollen Geländeteil nicht ständig von der wilden Weichsel befreien, würde er total verbuschen. Daher wurde die Mödlinger Berg- und Naturwacht beauftragt, die Stauden bodengleich abzuschneiden und das Schnittgut zu entfernen. Wenn es sich mit 349 m² auch nur um eine relativ kleine Fläche handelt, birgt sie doch Gefahren in sich. In der Grube sammelt sich bei Windstille gefährliches Kohlenmonoxid und die von Jugendlichen immer wieder illegal eingebrachten Steine stellen eine Gefahr für die Messer der Motorsensen dar. Am Montag "starben" 2 Messer.
Fotos: BNW MD Lenk
Pflegeeinsatz 2020-07-13:
Bearbeitet wurden die Flächen 05_20_1 und 05_20-2
Fotos: Bruno Wiederkum
Pflegeeinsatz 2020-07-27:
Von der Fläche 13_20_7 wurde das vom Schöffelverein zusammengerechte Schnittgut größtenteils entsorgt. Es waren 3 volle Kippanhänger. Problematisch war nur die Zusammensetzung des Ladegutes, weil Äste mit Dornen mit dem Heu vermischt waren. Das führte nicht nur zu Verletzungen, sondern auch dazu, dass sich das Netz in den Ästen verfangen hat.
Auf der Fläche 13_20_6 wurden die Stauden ausgeschnitten und das hohe Gras gemäht.
Fotos: Bruno Wiederkum und Karl Lenk
BITTE unterschreiben Sie die Petition www.enu.at/energiebewegung-petition-atommuell
und lesen Sie auch den Aufruf von Landeshauptfrau-Stellvertreter Dr. Stephan PERNKOPF unter Atomkraft_nein_danke.pdf
„….. wo steht das? ……. hören wir immer wieder bei Beanstandungen im Naturschutzgebiet. Nun wurde der Standort der Behörden- sowie der Informationstafel beim Westeingang zum Naturschutzgebiet - gegenüber dem „Haus an der Weinstraße“ - von hohem Gras und diversen Stauden befreit. Nun haben auch die „Kurzsichtigsten“ keine Ausrede mehr. Wir geben allerdings zu bedenken, dass der überwiegende Teil des Naturschutzgebietes in Privatbesitz ist und die Grundeigentümer selbstverständlich diesbezügliche Rechte haben. Wir zeigen Übertretungen „nur“ nach dem NÖ Naturschutzgesetz 2000 an, das ist eine Verwaltungsübertretung, aber eventuelle Besitzstörungsklagen könnten teuer werden.
Fläche bearbeitet und Fotos: Bruno Wiederkum
Also bitte die Schönheit und Vielfalt des Naturschutzgebietes betrachten und genießen, aber nicht für persönliche Zwecke nutzen. Schützen wir gemeinsam den Eichkogel !!!!
Auszug aus dem NÖ Naturschutzgesetz 2000:
In Naturschutzgebieten ist jeder Eingriff in das Pflanzenkleid oder Tierleben und jede Änderung bestehender Boden- oder Felsbildungen verboten. Weiters ist das Betreten außerhalb der gemäß Abs. 5 in der Verordnung bezeichneten Wege und Bereiche verboten. Von dem Betretungsverbot sind die Eigentümer, die Nutzungsberechtigten und diejenigen Personen ausgenommen, denen dies aufgrund eines gesetzlichen Auftrages (z.B. Forstschutzorgane, Jagd- und Fischereiaufsichtsorgane, Organe der Naturschutzbehörde = Umweltschutzorgane) gestattet ist.
dachten sich wohl jene rücksichtslosen Mitmenschen (?), die zu den Osterfeiertagen 2020 das Naturschutzgebiet EICHKOGEL widerrechtlich okkupierten und alle gesetzlichen Bestimmungen außer Acht gelassen haben.
Der EICHKOGEL wurde zur "Donauinsel des Wienerwaldes", ist aber ein sehr sensibles Schutzgebiet!
Auszug aus dem NÖ Naturschutzgesetz 2000:
In Naturschutzgebieten ist jeder Eingriff in das Pflanzenkleid oder Tierleben und jede Änderung bestehender Boden- oder Felsbildungen verboten. Weiters ist das Betreten außerhalb der gemäß Abs. 5 in der Verordnung bezeichneten Wege und Bereiche verboten. Von dem Betretungsverbot sind die Eigentümer, die Nutzungsberechtigten und diejenigen Personen ausgenommen, denen dies aufgrund eines gesetzlichen Auftrages (z.B. Forstschutzorgane, Jagd- und Fischereiaufsichtsorgane, Organe der Naturschutzbehörde = Umweltschutzorgane) gestattet ist.
Aber da gibt es ja die Frauen und Männer der Berg- und Naturwacht Mödling, die es seit nunmehr 52 Jahren gewohnt sind, den Dreck wegzuräumen und die Schäden rücksichtsloser Verursacher zu beheben. Wie reagiert die Naturschutzabteilung? Wissen wir noch nicht, aber es muss etwas geschehen.
Nun wissen wir es. Am 21.07.2020 wurde uns amtlich mitgeteilt, dass es sich bei der "Müllentsorung" um keine Naturschutzarbeit handelt.
Haben wir halt 52 Jahre illegal den Dreck weggeräumt und werden es auch sicher weiterhin tun.....
Fotos: S+B Wiederkum
> Artenschutz:
Ärger in Mödling wegen der "flexiblen" Auslegung der diesbezüglichen Bestimmungen in Wien
Gesundheitsexperten_in_Wien.pdf
Wenn man den Kommentar von Michael Pommer in diesem KRONE - Bericht ließt, dann darf man sich nicht wundern, wenn der Mödlinger Bürgermeister Hans Stefan HINTNER mit dem "Erfolg" dieser vielfältigen Expertenaussagen keine Freude hat. Seine diesbezüglichen Aussagen sind daher als sehr vornehm zu bewerten.
Ist es nicht super, wie viele Expertenmeinungen es gleichzeitig gibt? Wien ist eben anders ......