Aktuelles
BITTE unterschreiben Sie die Petition www.enu.at/energiebewegung-petition-atommuell
und lesen Sie auch den Aufruf von Landeshauptfrau-Stellvertreter Dr. Stephan PERNKOPF unter Atomkraft_nein_danke.pdf
„….. wo steht das? ……. hören wir immer wieder bei Beanstandungen im Naturschutzgebiet. Nun wurde der Standort der Behörden- sowie der Informationstafel beim Westeingang zum Naturschutzgebiet - gegenüber dem „Haus an der Weinstraße“ - von hohem Gras und diversen Stauden befreit. Nun haben auch die „Kurzsichtigsten“ keine Ausrede mehr. Wir geben allerdings zu bedenken, dass der überwiegende Teil des Naturschutzgebietes in Privatbesitz ist und die Grundeigentümer selbstverständlich diesbezügliche Rechte haben. Wir zeigen Übertretungen „nur“ nach dem NÖ Naturschutzgesetz 2000 an, das ist eine Verwaltungsübertretung, aber eventuelle Besitzstörungsklagen könnten teuer werden.
Fläche bearbeitet und Fotos: Bruno Wiederkum
Also bitte die Schönheit und Vielfalt des Naturschutzgebietes betrachten und genießen, aber nicht für persönliche Zwecke nutzen. Schützen wir gemeinsam den Eichkogel !!!!
Auszug aus dem NÖ Naturschutzgesetz 2000:
In Naturschutzgebieten ist jeder Eingriff in das Pflanzenkleid oder Tierleben und jede Änderung bestehender Boden- oder Felsbildungen verboten. Weiters ist das Betreten außerhalb der gemäß Abs. 5 in der Verordnung bezeichneten Wege und Bereiche verboten. Von dem Betretungsverbot sind die Eigentümer, die Nutzungsberechtigten und diejenigen Personen ausgenommen, denen dies aufgrund eines gesetzlichen Auftrages (z.B. Forstschutzorgane, Jagd- und Fischereiaufsichtsorgane, Organe der Naturschutzbehörde = Umweltschutzorgane) gestattet ist.
dachten sich wohl jene rücksichtslosen Mitmenschen (?), die zu den Osterfeiertagen 2020 das Naturschutzgebiet EICHKOGEL widerrechtlich okkupierten und alle gesetzlichen Bestimmungen außer Acht gelassen haben.
Der EICHKOGEL wurde zur "Donauinsel des Wienerwaldes", ist aber ein sehr sensibles Schutzgebiet!
Auszug aus dem NÖ Naturschutzgesetz 2000:
In Naturschutzgebieten ist jeder Eingriff in das Pflanzenkleid oder Tierleben und jede Änderung bestehender Boden- oder Felsbildungen verboten. Weiters ist das Betreten außerhalb der gemäß Abs. 5 in der Verordnung bezeichneten Wege und Bereiche verboten. Von dem Betretungsverbot sind die Eigentümer, die Nutzungsberechtigten und diejenigen Personen ausgenommen, denen dies aufgrund eines gesetzlichen Auftrages (z.B. Forstschutzorgane, Jagd- und Fischereiaufsichtsorgane, Organe der Naturschutzbehörde = Umweltschutzorgane) gestattet ist.
Aber da gibt es ja die Frauen und Männer der Berg- und Naturwacht Mödling, die es seit nunmehr 52 Jahren gewohnt sind, den Dreck wegzuräumen und die Schäden rücksichtsloser Verursacher zu beheben. Wie reagiert die Naturschutzabteilung? Wissen wir noch nicht, aber es muss etwas geschehen.
Nun wissen wir es. Am 21.07.2020 wurde uns amtlich mitgeteilt, dass es sich bei der "Müllentsorung" um keine Naturschutzarbeit handelt.
Haben wir halt 52 Jahre illegal den Dreck weggeräumt und werden es auch sicher weiterhin tun.....
Fotos: S+B Wiederkum
> Artenschutz:
Ärger in Mödling wegen der "flexiblen" Auslegung der diesbezüglichen Bestimmungen in Wien
Gesundheitsexperten_in_Wien.pdf
Wenn man den Kommentar von Michael Pommer in diesem KRONE - Bericht ließt, dann darf man sich nicht wundern, wenn der Mödlinger Bürgermeister Hans Stefan HINTNER mit dem "Erfolg" dieser vielfältigen Expertenaussagen keine Freude hat. Seine diesbezüglichen Aussagen sind daher als sehr vornehm zu bewerten.
Ist es nicht super, wie viele Expertenmeinungen es gleichzeitig gibt? Wien ist eben anders ......
Aufgrund der Maßnahmen der Bundesregierung stellt auch die Ortsgruppe Mödling jene Tätigkeiten ein, die einen Kontakt mit Personen erfordern. Das gilt auch für die Ortsgruppe Laa / Thaya.
Ausgenommen sind kontaktlose Streifendienste. So wird z.B. das Naturschutzgebiet Eichkogel in Mödling weiterhin überwacht, wobei das Hauptaugenmerk auf rücksichtslose Hundehalter und den Schutz der Flora gerichtet wird. Es gibt Möglichkeiten ...........
.............., denn auch wenn Sie uns nicht als Umweltschutzorgane erkennen, sind wir da, um die Fauna und Flora des Eichkogels zu schützen.
Betrachten und fotografieren Sie die Schönheit der Natur, aber belassen Sie alles wie und wo es ist. Sie ersparen sich Ärger und Geld.